AMIF 2021-2027

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt.

Das politische Ziel des EU-Fonds besteht darin, zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik und der gemeinsamen Einwanderungspolitik beizutragen (Ziele des AMIF).

Bei der Umsetzung und Durchführung der Ziele müssen die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie nationale, europäische und internationale Umwelt- und Klimaschutzziele, die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden.

In Deutschland verwaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Mittel des AMIF 2021-2027 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Einordnung des AMIF

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der Innere Sicherheitsfonds (ISF) sowie das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) bilden zusammen die so genannten "Innenfonds".

Erstmals wurde der AMIF in der Förderperiode 2014 bis 2020 eingesetzt. Zuvor wurden migrationspolitische Projekte mit EU-Mitteln aus dem Programm "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (SOLID), welches aus den drei Einzelfonds "Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF)", "Europäischer Integrationsfonds (EIF)" und "Europäischer Rückkehrfonds (RF)" bestand, gefördert.

Was sind die Ziele des AMIF 2021-2027?

In der Förderperiode 2021-2027 können die Fördermittel aus dem EU-Fonds für Projekte aus den vier Spezifischen Zielen, bzw. aus deren Durchführungsmaßnahmen, beantragt werden. Die vier Spezifischen Ziele sind durch die europäische Verordnung 2021/1147 (AMIF-VO) vorgegeben und wurden im (Nationalen) Programm für Deutschland des AMIF 2021-2027 konkretisiert.

1) Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Maßnahmen in diesem Bereich dienen dazu, die Aufnahmebedingungen von Schutzsuchenden zu verbessern sowie Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen frühzeitig systematisch zu identifizieren. Zudem sollen Asylverfahren effizienter und die Identitätsfeststellungsverfahren weiterentwickelt werden.

2) Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen

Im Bereich des Spezifischen Ziels 2 soll, auch in Zusammenarbeit mit Drittländern, die legale Migration durch sichere und legale Zugangswege in die EU gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Optimierung und Standardisierung von Vorintegrationsmaßnahmen für (hoch-) qualifizierte Fachkräfte. Außerdem wird angestrebt, Drittstaatsangehörigen auch durch den Austausch mit der Aufnahmegesellschaft schnell Orientierung bei der Integration zu bieten und Chancengleichheit herzustellen.

3) Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern

Maßnahmen im Bereich des Spezifischen Ziels 3 streben die Integration und Koordination des Rückkehrmanagements sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten an. In diesem Rahmen sollen Anreize für irreguläre Migration verringert und insbesondere die freiwillige Rückkehr gefördert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Suche nach Familienangehörigen und auf der Beachtung des Kindeswohls bei der Reintegration. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern soll deren Fähigkeit zur Rückübernahme und eine dauerhafte Rückkehr fördern.

4) Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit

Das Ziel in diesem Bereich ist die Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von den Migrationsströmen betroffenen Drittländern. Die Unterstützung soll unter anderem durch Neuansiedlungen in die EU erfolgen. Des Weiteren sollen Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, bei der Überstellung von einem Mitgliedstaat in einen anderen unterstützt werden.

Hinweis: Genauere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen können Sie dem Förderaufruf entnehmen.

Allgemeine Informationen über das Programm

An wen richtet sich die Förderung des AMIF 2021-2027?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, internationale Organisationen und Kooperationspartnerschaften. Die juristischen Personen können ihren Sitz im In- und Ausland haben.

Gesamtfördervolumen

Für alle EU-Mitgliedstaaten stehen in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt ca. 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Deutschland entfallen ca. 1,5 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten sowie 500 Millionen Euro für Sondermaßnahmen der thematischen Fazilität (Resettlement und humanitäre Aufnahme, Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen).

Mittelverteilung innerhalb der Spezifischen Ziele

Die Mittel verteilen sich auf die Spezifischen Ziele wie folgt:

  • Spezifisches Ziel 1 - Gemeinsames Europäisches Asylsystem: 20 Prozent
  • Spezifisches Ziel 2 - Legale Migration / Integration: 50 Prozent
  • Spezifisches Ziel 3 - Bekämpfung irreguläre Migration / Rückkehr / Reintegration: 25 Prozent
  • Spezifisches Ziel 4 – Solidarität: 5 Prozent

Auf dem Tortendiagramm wird die Verteilung des Budgets der Projektförderung abgebildet. Details entnehmen Sie der Langbeschreibung. (Bild hat eine Langbeschreibung)Größer darstellen Quelle: BAMF

AMIF 2021-2027 Format: Flyer, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Dieser Flyer informiert über die Förderperiode des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027.