Antragstellung ,
Wichtiger Hinweis!
Der Förderaufruf 2025 wird mit Förderhandbuch, FAQ und begleitenden Dokumenten am 15.12.2025 auf der AMIF-Webseite veröffentlicht. Eine Antragstellung ist ebenfalls ab dem 15.12.2025 möglich.
Anträge auf Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Mitte Dezember 2025 zusammen mit einem vollständigen Antrag gestellt werden, können im begründeten Ausnahmefall auf eigenes Risiko frühestens zum 01.02.2026 genehmigt werden.
Auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht allen an einer Beratung interessierten dasselbe Beratungsangebot zur Verfügung, das sich aus allgemeinen Informationsveranstaltungen vor Veröffentlichung des Förderaufrufs (siehe Termine & Veranstaltungen) und der individuellen Beratung ab Veröffentlichung des Förderaufrufs zusammensetzt.
Wir bitten Sie, von einer vorherigen Kontaktaufnahme jenseits der Anmeldung für die allgemeinen Informationsveranstaltungen abzusehen.
Wer kann einen Antrag im AMIF stellen?
Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften und internationale Organisationen bewerben.
Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Eine Übersicht zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend. Details können dem Förderaufruf 2025 entnommen werden.
Ein vollständiger Antrag einschließlich aller Anlagen enthält zwingend die im Folgenden aufgeführten Unterlagen:
- Antragsvordruck mit Gesamtfinanzplan, gezeichnet mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Hinweis: Die Fördersumme des Projektantrages aus dem AMIF im Spezifischen Ziel 2 darf sechs Mio. Euro nicht überschreiten.
- Nachweis der Rechtsform (entbehrlich für Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden in Deutschland):
- bei Sitz der Organisation in Deutschland:
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Gesetz oder Verordnung aus der die Rechtsform hervorgeht bzw. öffentlich bekannt gemachte Satzung oder staatliche Anerkennung/Verleihungsurkunde
- Bei einer in einem Register eingetragenen Organisation: aktueller Registerauszug, der bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate alt sein darf (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister)
- Bei nicht in einem Register eingetragener Organisation: Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. GbR), Anerkennung durch die Stiftungsbehörde (Stiftung)
- bei Sitz der Organisation im Ausland:
- Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- bei Sitz der Organisation in Deutschland:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung:
- für sämtliche Vertretende der Organisation nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag: z. B. aktueller Registerauszug oder Gründungsdokumente; bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts z.B. Geschäftsordnung oder ein individuelles Bestätigungsschreiben der Leitung (entbehrlich für Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden in Deutschland, bei denen sich die Vertretungsberechtigung unmittelbar aus Gesetzestexten ergibt)
- für die den Antrag unterzeichnende Person (soweit die Vertretungsberechtigung dieser Person sich nicht bereits aus den übrigen Nachweisen ergibt): ein Vertretungsnachweis (z. B. Vollmacht), der die Antragstellung sowie etwaige Folgehandlungen umfassen muss
- Nachweis über die Solvenz der Organisation des Antragstellenden (entbehrlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts):
- letzter Geschäftsbericht mit Jahresabschluss. Ersatzweises werden auch eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung akzeptiert.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, die nicht älter als drei Monate ist (bei Personengesellschaften für jeden persönlich haftenden Gesellschafter)
- Bankbestätigung zum Nachweis der Kontoinhaberschaft des Antragstellenden
Folgende weitere erforderlichen Unterlagen können nach der Antragstellung nachgereicht werden:
Bei Projekten, die in oder mit Drittländern bzw. EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, grundsätzlich:
- Nachweis über die Zustimmung des Drittlandes/EU-Mitgliedstaates (nationale Ebene), in dem oder mit dem das Projekt durchgeführt wird (sofern bereits vorhanden)
Bei Projektkooperationen, sofern bereits vorhanden:
- Kofinanzierungszusage (sofern bereits vorhanden) oder entsprechende Absichtserklärung der kofinanzierenden Stelle
Ggf. weitere Dokumente wie Personalzuweisungsverfügung, Formular zur anteiligen Mietberechnung (siehe Hinweise im Finanzplan), sofern bereits vorhanden.
Für folgende Nachweise stellt Ihnen die AMIF-Verwaltungsbehörde Muster bzw. Formulare zur Verfügung: