Antragstellung , Datum: 08.12.2025, Format: Artikel, Bereich: Förderung

Update zum Förderaufruf 2025

Im Bereich des Spezifischen Ziels 2 (SZ 2 - Integration) ist das mit Förderaufruf vom 15.12.2025 ausgeschriebene Budget seit dem 16.12.2025 [regelmäßige Maßnahmen (max. Förderquote 75%) und Maßnahmen nach Anhang IV (max. Förderquote 90%)] bereits um rund 30% überplant. Das Interesse am neuen Förderaufruf ist außerordentlich hoch gewesen. Daher können hierfür leider keine neuen Anträge mehr angenommen werden.

Im IT-System für die Innenfonds (ITSI) finden Sie auch einen entsprechenden Hinweis. Da das Budget erschöpft ist, bitten wir Sie, keine neuen Anträge für das SZ 2 mehr in ITSI zu stellen. Bitte sehen Sie daher davon ab, neue Datensätze für SZ 2 in ITSI anzulegen.

Eine Antragstellung ist für das Spezifische Ziel 1 (Asyl - hier Wegweiserkurse), SZ 3 (Rückkehr) und SZ 4 (Europäische und internationale Zusammenarbeit) weiter möglich. Selbstverständlich werden auch alle Anträge für SZ 2 , die bis zum Erreichen der im Förderaufruf ausgeschriebenen Budgetgrenzen vollständig und formgerecht gestellt wurden, regulär bearbeitet. Für diese Anträge besteht wie gewohnt auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung.

Sollte Ihr in ITSI gestellter Antrag nicht mehr bearbeitet werden können, werden Sie hierüber zeitnah durch Ihr zuständiges Bewilligungszentrum informiert. Individuelle Beratungen sind in diesen Fällen nicht mehr möglich. Wir bitten Sie daher, von Anfragen dazu abzusehen.

Wer kann einen Antrag im AMIF stellen?

Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften und internationale Organisationen bewerben.
Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Eine Übersicht zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend. Details können dem Förderaufruf 2025 entnommen werden.

Ein vollständiger Antrag einschließlich aller Anlagen enthält zwingend die im Folgenden aufgeführten Unterlagen:

  • Antragsvordruck mit Gesamtfinanzplan, gezeichnet mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Hinweis: Die Fördersumme des Projektantrages aus dem AMIF im Spezifischen Ziel 2 darf sechs Mio. Euro nicht überschreiten.

  • Nachweis der Rechtsform (entbehrlich für Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden in Deutschland):
    • bei Sitz der Organisation in Deutschland:
      • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Gesetz oder Verordnung aus der die Rechtsform hervorgeht bzw. öffentlich bekannt gemachte Satzung oder staatliche Anerkennung/Verleihungsurkunde
      • Bei einer in einem Register eingetragenen Organisation: aktueller Registerauszug, der bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate alt sein darf (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister)
      • Bei nicht in einem Register eingetragener Organisation: Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. GbR), Anerkennung durch die Stiftungsbehörde (Stiftung)
    • bei Sitz der Organisation im Ausland:
      • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung:
    • für sämtliche Vertretende der Organisation nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag: z. B. aktueller Registerauszug oder Gründungsdokumente; bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts z.B. Geschäftsordnung oder ein individuelles Bestätigungsschreiben der Leitung (entbehrlich für Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden in Deutschland, bei denen sich die Vertretungsberechtigung unmittelbar aus Gesetzestexten ergibt)
    • für die den Antrag unterzeichnende Person (soweit die Vertretungsberechtigung dieser Person sich nicht bereits aus den übrigen Nachweisen ergibt): ein Vertretungsnachweis (z. B. Vollmacht), der die Antragstellung sowie etwaige Folgehandlungen umfassen muss
  • Nachweis über die Solvenz der Organisation des Antragstellenden (entbehrlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts):
    • letzter Geschäftsbericht mit Jahresabschluss. Ersatzweises werden auch eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung akzeptiert.
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, die nicht älter als sechs Monate ist (bei Personengesellschaften für jeden persönlich haftenden Gesellschafter).
      Alternativ kann für eine entsprechende Bescheinigung, die älter als sechs Monate ist, eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt werden, die die fortbestehende Gültigkeit der Bescheinigung bestätigt.
  • Bankbestätigung zum Nachweis der Kontoinhaberschaft des Antragstellenden

Folgende weitere erforderlichen Unterlagen können nach der Antragstellung nachgereicht werden:

Bei Projekten, die in oder mit Drittländern bzw. EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, grundsätzlich:

  • Nachweis über die Zustimmung des Drittlandes/EU-Mitgliedstaates (nationale Ebene), in dem oder mit dem das Projekt durchgeführt wird (sofern bereits vorhanden)

Bei Projektkooperationen, sofern bereits vorhanden:

  • Kofinanzierungszusage (sofern bereits vorhanden) oder entsprechende Absichtserklärung der kofinanzierenden Stelle

Ggf. weitere Dokumente wie Personalzuweisungsverfügung, Formular zur anteiligen Mietberechnung (siehe Hinweise im Finanzplan), sofern bereits vorhanden.

Für folgende Nachweise stellt Ihnen die AMIF-Verwaltungsbehörde Muster bzw. Formulare zur Verfügung: