Beratung ,
Um die Antragstellenden bei der Realisierung ihrer Projektvorhaben bestmöglich zu unterstützen, bietet die AMIF-Verwaltungsbehörde Beratungen an. Die Wahrnehmung der Beratung wird den potentiellen Zuwendungsempfängern ausdrücklich empfohlen, um Mittel bestmöglich einzusetzen und den Erfolg der Projekte nachhaltig sicherzustellen.
Auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht allen an einer Beratung interessierten dasselbe Beratungsangebot zur Verfügung, das sich aus allgemeinen Informationsveranstaltungen und der individuellen Beratung zusammensetzt:
- Allgemeine Informationsveranstaltungen dienen zur Beantwortung genereller Fragen zu den Förderbedingungen und -bestimmungen. Angaben zu den Terminen und den Anmeldemöglichkeiten finden sie unter "Termine & Veranstaltungen".
- Individualisierte Beratungsgespräche ab Veröffentlichung des Förderaufrufs zum 15.12.2025 sind aus verwaltungsökonomischen Gründen vor Antragstellung nur auf Grundlage einer eingereichten Projektskizze (ab 15.12.2025 abrufbar über die AMIF-Website) oder präferiert einer Antragsvorschau über ITSI durch eines der Bewilligungszentren möglich.
Um den Antragsprozess und die abschließende Bearbeitung zu beschleunigen, sind nach Antragstellung grundsätzlich nur zwei Antragsänderungen vor der Qualitätssicherung zugelassen. Die individuelle Beratung ist in dieser Phase vor Antragstellung und bis zur Einreichung der finalen Antragsversion insgesamt auf maximal zwei Beratungstermine beschränkt. Dies ist nötig, um aufgrund der erwartbar knappen Öffnungszeit (rasche Budgeterschöpfung) den Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzen zu können.
Die begrenzten AMIF-Fördermittel könnten dazu führen, dass das zur Verfügung stehende Budget zeitnah ausgeschöpft sein könnte. In diesem Fall erfolgt keine individuelle Projektberatung zur Antragstellung mehr.
Wichtig!
Beratungen erfolgen unverbindlich. Mit einer Beratung ist kein Anspruch auf eine Förderung verbunden.