Förderaufruf 2025 ,
Wichtiger Hinweis!
Der Förderaufruf 2025 wird mit Förderhandbuch, FAQ und begleitenden Dokumenten am 15.12.2025 auf der AMIF-Webseite veröffentlicht. Eine Antragstellung ist ebenfalls ab dem 15.12.2025 möglich.
Anträge auf Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Mitte Dezember 2025 zusammen mit einem vollständigen Antrag gestellt werden, können im begründeten Ausnahmefall auf eigenes Risiko frühestens zum 01.02.2026 genehmigt werden.
Auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht allen an einer Beratung interessierten dasselbe Beratungsangebot zur Verfügung, das sich aus allgemeinen Informationsveranstaltungen vor Veröffentlichung des Förderaufrufs (siehe Termine & Veranstaltungen) und der individuellen Beratung ab Veröffentlichung des Förderaufrufs zusammensetzt.
Wir bitten Sie, von einer vorherigen Kontaktaufnahme jenseits der Anmeldung für die allgemeinen Informationsveranstaltungen abzusehen.