Förderaufruf 2025 ,
Update zum Förderaufruf 2025
Im Bereich des Spezifischen Ziels 2 (SZ 2 - Integration) ist das mit Förderaufruf vom 15.12.2025 ausgeschriebene Budget seit dem 16.12.2025 [regelmäßige Maßnahmen (max. Förderquote 75%) und Maßnahmen nach Anhang IV (max. Förderquote 90%)] bereits weit über 30% überplant. Da das Budget erschöpft ist, bitten wir Sie, keine neuen Anträge in diesem Bereich in ITSI mehr einzureichen.
Eine Antragstellung ist für das SZ1 (Asyl - hier Wegweiserkurse), SZ3 und SZ 4 weiter möglich.
Bitte achten Sie bei Antragstellung auf die korrekte Auswahl des für Sie einschlägigen Antragstyps in ITSI:
- "Standard NEU" für Projekte im Bereich der Spezifischen Ziele 3 und 4 des Förderaufrufs 2025
- „WWK“ für Projekte (Wegweiserkurse) im Bereich des Spezifischen Ziel 1
Der weitere Antragstyp „SpA“ ist nicht Bestandteil des Förderaufrufs 2025 und kann nur für bestimmte Vorhaben im Rahmen der “Specific Action in support of the implementation of the Pact on Asylum and Migration and for assisting persons with temporary protection (Ukraine)“ ausgewählt werden.
Anträge, die bis zum Erreichen der im Förderaufruf ausgeschriebenen Budgetgrenzen vollständig und formgerecht gestellt wurden, werden selbstverständlich regulär bearbeitet. Für die entsprechenden Anträge besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung fort.
Sollte Ihr in ITSI gestellter Antrag nicht mehr bearbeitet werden können, werden Sie hierüber zeitnah durch Ihr zuständiges Bewilligungszentrum informiert. Individuelle Beratungen sind in diesen Fällen nicht mehr möglich. Wir bitten Sie daher, von Anfragen dazu abzusehen.
Gesamtfördervolumen Förderaufruf 2025
Für den Zeitraum vom 15.12.2025 – 30.04.2026 wird ein Gesamtbudget in Höhe von 130.719.193,60 Euro ausgeschrieben. Dieses verteilt sich auf die Spezifischen Ziele und Arten der Maßnahmen wie folgt:
- Spezifisches Ziel 1 (Asyl); Regelmäßige Maßnahmen (maximale Förderquote 75 %); Wegweiser Kurse: 11.466.000,00 Euro
- Spezifisches Ziel 2 (Integration); Regelmäßige Maßnahmen (maximale Förderquote 75 %): 9.390.912,29 Euro
- Spezifisches Ziel 2 (Integration); Maßnahmen nach Anhang IV (maximale Förderquote 90 %): 83.723.216,10 Euro
- Spezifisches Ziel 3 (Rückkehr); Maßnahmen nach Anhang IV (maximale Förderquote 90 %): 24.683.845,85 Euro
- Spezifisches Ziel 4 (Solidarität); Regelmäßige Maßnahmen (maximale Förderquote 75 %): 1.455.219,36 Euro
Die aktuelle Budgetausschöpfung für den Förderaufruf wird an dieser Stelle wöchentlich montags aktualisiert. Eine Antragseinreichung über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) ist bis zu einer maximalen Ausschöpfung von 130 % des jeweils zur Verfügung stehenden Budgets in den Spezifischen Zielen 1, 3 und 4 möglich. Sobald diese Schwelle in einem Bereich mit vollständig eingereichten Anträgen erreicht wurde, ist zwar die Antragstellung technisch in ITSI weiterhin möglich, jedoch müssen die Anträge mangels Budget abgelehnt werden. Sollte Ihr Antrag davon betroffen sein, werden Sie zeitnah durch Ihr zuständiges Bewilligungszentrum informiert. Anträge, die bis zum Erreichen der o.g. Budgetgrenzen vollständig und formgerecht gestellt wurden, werden weiterhin bearbeitet.
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Das Gesamtvolumen des Förderaufrufs 2025 verteilt sich auf die vier Spezifischen Ziele und Arten der Maßnahmen.
Quelle: BAMF
Förderaufruf
Der Förderaufruf 2025 zur Einreichung von Projektanträgen wurde am 15. Dezember 2025 veröffentlicht. Der Aufruf enthält verbindliche Vorgaben zu wesentlichen Inhalten von Projektanträgen. Er ergänzt und konkretisiert die Förderrichtlinie 2025.
Förderaufruf 2025
Der Förderaufruf 2025 zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF gilt für den Zeitraum vom 15.12.2025 bis 30.04.2026. Er ergänzt und konkretisiert die förderrechtlichen Vorgaben der Förderrichtlinie 2025.
Förderhandbuch
Zur Umsetzung des Förderaufrufs wurde das Förderhandbuch 2025 entwickelt, das ergänzende Hinweise zu den Förderbestimmungen und zum Verwaltungsverfahren des AMIF im Rahmen des Förderaufrufs 2025 beinhaltet. Diese Hinweise dienen als Hilfestellung stellen somit keine Rechtsgrundlage für die Förderung dar.
Förderanträge können über die webbasierte Applikation ITSI (IT-System für die Innenfonds) gestellt werden.
Förderhandbuch 2025
Das Förderhandbuch 2025 beinhaltet ergänzende Hinweise zu den Förderbestimmungen und zum Verwaltungsverfahren des AMIF im Rahmen des Förderaufrufs 2025.