Wichtiger Hinweis!
Anträge auf Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Mitte Dezember 2025 zusammen mit einem vollständigen Antrag gestellt werden, können im begründeten Ausnahmefall auf eigenes Risiko frühestens zum 01.02.2026 genehmigt werden.
Auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht allen an einer Beratung interessierten dasselbe Beratungsangebot zur Verfügung, das sich aus allgemeinen Informationsveranstaltungen vor Veröffentlichung des Förderaufrufs (siehe Termine & Veranstaltungen) und der individuellen Beratung ab Veröffentlichung des Förderaufrufs zusammensetzt.
Wir bitten Sie, von einer vorherigen Kontaktaufnahme jenseits der Anmeldung für die allgemeinen Informationsveranstaltungen abzusehen.
Förderaufrufe
In der Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht die AMIF-Verwaltungsbehörde Förderaufrufe zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen:
Förderaufruf 2022
Dieser Förderaufruf ist geschlossen.
Der Förderaufruf 2022 wurde am 1. August 2022 veröffentlicht und galt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Förderaufruf 2025
Der Förderaufruf 2025 ist am 15.12.2025 in Kraft getreten.
Eine Antragstellung ist ebenfalls ab dem 15.12.2025 möglich.
