Erklärung zur Barrierefreiheit , Datum: 29.09.2022, Format: Artikel, Bereich: AMIF , Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diesen Inhalt gibt es auch auf

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in großen Teilen vereinbar, allgemein jedoch als "nicht konform" zu bewerten.

Aufgrund einer beauftragten Selbsteinschätzung, welche in den Kalenderwochen 22 bis 38 2022 durchgeführt wurde, ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen nur in wenigen Punkten nicht vereinbar. Der Auftritt wird obgleich folgender Ausnahmen als grundsätzlich bedienbar bewertet.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen aus § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:

  • Medien und Dateien:
    Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten oder die Funktion "Barriere melden".
  • Kriterium: "Navigierbar":

    Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: In Firefox kann im Vollbild-Modus von Video-Inhalten die dann nicht sichtbare Webseite weiterhin via Tastatur durchlaufen werden. Hierbei scheint es sich um einen Browserfehler zu handeln.

  • Kriterium "Kompatibel":

    Korrekte Syntax: Technisch bedingt werden leere id-Attribute mehrfach verwendet, was die Zugänglichkeit der Seite allerdings nicht einschränkt.

  • Kriterium "Dokumentation und Support":

    Technischer Support: Diese Anforderungen wurden nicht geprüft.

Hinweis: Aufgrund mangelhafter Verarbeitung einiger assistiven Technologien von bedingten Trennzeichen wird eine alternative Silbentrennung genutzt, die jedoch den Textfluss in einigen Fällen nicht ausreichend unterstützen könnte.

Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2022 erstellt und am 21.09.2022 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem BGG