Fragen & Antworten

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Ich möchte einen Folgeantrag für mein laufendes Projekt stellen, wann wäre das möglich? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Ab der Veröffentlichung des neuen Förderaufrufs 2025 am 15.12.2025 können zu den Maßnahmebereichen, die im Dokument aufgeführt sind, neue Förderanträge gestellt werden. Dies gilt auch für Folgeanträge. Der Förderaufruf 2025 wird zeitlich befristet bis 30.04.2026. Dies gilt ausdrücklich vorbehaltlich verfügbarer Mittel bis zu diesem Zeitpunkt. Sollte das Budget bereits vor diesem Zeitpunkt durch das Antragsvolumen gebunden sein, wird der Förderaufruf vor dem 30.04.2026 geschlossen.

Welche Möglichkeit der Beratung zur Antragstellung von Projektvorhaben gibt es? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der Förderaufruf 2025 ist ab dem 15.12.2025 auf der Internetseite des AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) www.eu-migrationsfonds.de veröffentlicht.

Welche Möglichkeit der Beratung zur Antragstellung von Projektvorhaben gibt es? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Um Sie bei der Realisierung ihrer Projektvorhaben zu unterstützen, bietet die AMIF-Verwaltungsbehörde Beratungen an. Die Teilnahme an der Beratung wird ausdrücklich empfohlen, um Mittel bestmöglich einzusetzen und den Erfolg der Projekte nachhaltig sicherzustellen.In Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht ein einheitliches Beratungsangebot zur Verfügung, das sich aus allgemeinen Informationsveranstaltungen und der individuellen Beratung zusammensetzt. Allgemeine Informationsveranstaltungen dienen zur Beantwortung genereller Fragen zu den Förderbedingungen und -bestimmungen. Diese Termine fanden bereits am 27.11.2025, 01.12.2025 und 08.12.2025 statt. Individuelle Beratungsgespräche sind vor Antragstellung nur auf Grundlage einer eingereichten Projektskizze oder auf Grundlage einer Antragsvorschau über ITSI möglich. Individuelle Beratungsgespräche werden durch eines der AMIF-Bewilligungszentren geführt.

Hinweise:

Maximal zwei Antragsänderungen vor der Förderentscheidung: Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn Anträge in formeller und materieller Hinsicht den Anforderungen an eine Förderfähigkeit entsprechen. Antragstellende haben im Rahmen der formellen und materiellen Prüfung durch zwei Antragsänderungen die Möglichkeit, notwendige Anpassungen an ihren vollständigen Anträgen vorzunehmen. Nach zwei Antragsänderungen erfolgt eine Entscheidung zur Förderfähigkeit des Vorhabens nach der dann vorliegenden Aktenlage.
Maximal zwei individuelle Beratungen vor der Förderentscheidung: Die individuelle Beratung ist vor Antragstellung und bis zur Einreichung der finalen Antragsversion insgesamt auf maximal zwei Beratungstermine beschränkt. Vorgehen bei Budgetausschöpfung: Wenn die ausgereichten AMIF-Fördermittel vollständig verplant/erschöpft sind, erfolgt keine individuelle Projektberatung zur Antragstellung mehr. Entsprechende Vorinformationen werden frühzeitig auf der AMIF-Website veröffentlicht.

WICHTIG: Beratungen vor Antragstellung erfolgen unverbindlich. Mit einer Beratung ist kein Anspruch auf eine Förderung verbunden.

Welche Fristen müssen für eine Antragstellung beachtet werden? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Eine Antragstellung ist ab Veröffentlichung des Förderaufrufs 2025 in ITSI möglich. Das Budget des Förderaufrufs 2025 wird nach der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge ("Windhundprinzip") vergeben (siehe auch Frage zur "Ab welchem Zeitpunkt sind die Mittel für meinen Projektantrag reserviert?").Der Förderaufruf 2025 wird zeitlich befristet bis 30.04.2026. Dies gilt ausdrücklich vorbehaltlich verfügbarer Mittel bis zu diesem Zeitpunkt. Sollte das Budget bereits vor diesem Zeitpunkt durch das Antragsvolumen gebunden sein, wird der Förderaufruf vor dem 30.04.2026 geschlossen (siehe auch oben).

Ab welchem Zeitpunkt sind die Mittel für meinen Projektantrag reserviert? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundprinzip", d.h., dass Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung (und somit für die Reihung der Anträge) ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags in ITSI maßgeblich.Das Nachreichen der bereits bei Antragstellung zwingend erforderlichen Unterlagen (siehe Frage "Wann liegt ein vollständiger Antrag vor?") oder einer fehlenden qualifizierten elektronischen Signatur ist nach dem Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr möglich. Wird ein Antrag abgelehnt, da er nicht vollständig ist, kann der Antrag nur dann erneut eingereicht werden, wenn noch ausreichend ungebundenes Budget vorhanden ist.

Wann liegt ein vollständiger Antrag vor? Welche Nachweise sind bei Antragstellung zu erbringen? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Ein vollständiger Antrag liegt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und mit den im Folgenden aufgelisteten Unterlagen vor. Bei Fehlen einer QES oder einer der folgenden Unterlagen liegt kein vollständiger Antrag vor, so dass keine Budgetreservierung vorgenommen und der Antrag abgelehnt wird.

Erforderliche Unterlagen
:
- Antragsvordruck gezeichnet mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
- Gesamtfinanzplan (Hinweis: Die Fördersumme des Projektantrages aus dem AMIF im Spezifischen Ziel 2 darf sechs Mio. Euro nicht überschreiten)
- Nachweis der Rechtsform (entbehrlich für Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden in Deutschland)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis über die Solvenz der Organisation der Antragstellenden (entbehrlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts)
- Bankbestätigung zum Nachweis der Kontoinhaberschaft des Antragstellenden

Die folgenden Nachweise können je nach konkretem Fall zusätzlich erforderlich sein, diese können jedoch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden:

- Bei Projektkooperationen: Kooperations- und Weiterleitungsvertrag
- Personalzuweisungsverfügung, Formular zur anteiligen Mietberechnung (siehe Hinweise im Finanzplan)
- Bei Kofinanzierungen: Kofinanzierungszusage oder entsprechende Absichtserklärung der kofinanzierenden Stelle
- Bei Projekten, die in oder mit Drittländern bzw. EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden: grundsätzlich der Nachweis über die Zustimmung des Drittlandes/EU-Mitgliedstaates (nationale Ebene), in dem oder mit dem das Projekt durchgeführt wird
- Ggf. weitere Unterlagen

Weitere Details zu den einzelnen erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Förderhandbuch 2025.

Gibt es eine Mindestfördersumme, gibt es eine Maximalfördersumme? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die Mindestfördersumme aus dem AMIF muss für jedes vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000 Euro betragen.Für Projektanträge im Spezifischen Ziel 2 ist die maximale AMIF-Fördersumme begrenzt auf sechs Mio. Euro pro Projektvorhaben.

Wie hoch kann die Förderung sein? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der Beitrag aus dem AMIF erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung grundsätzlich bis zu einer Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für bestimmte, im Förderaufruf gekennzeichnete Maßnahmen kann die AMIF-Zuwendung auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhöht werden.

Kann ich ein Projekt mit Projektpartnern durchführen? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Ja. Projektkooperationen sind von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht. Sie sind im besonderen Maße geeignet, überregionale oder bundesweite Projektmaßnahmen zu ermöglichen, kleinere Träger in eine Förderung einzubeziehen, bestehende Netzwerke zu stärken und neue aufzubauen. Kooperationspartner müssen eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, Personengesellschaften oder internationale Organisationen sein. Natürliche Personen sind als Kooperationspartner nicht zulässig. Antragstellende und Kooperationspartner müssen mindestens zwei voneinander getrennte Rechtspersönlichkeiten sein.

Wie kann der Ausgabenanteil, der nicht durch den AMIF finanziert wird, gedeckt werden? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Dies kann durch Einbringung eines Eigenanteils oder durch Fremdfinanzierung erfolgen. Bei der Fremdfinanzierung handelt es sich um eine sogenannte Kofinanzierung, bei welcher der fehlende Anteil durch externe Geldgebende erbracht wird. Die kofinanzierenden Stellen können keine Kooperationspartner sein. Ihre Rolle ist grundsätzlich auf die Finanzierung beschränkt und der Anteil wird auf der Einnahmenseite des Finanzplans erfasst.Eigenmittel können nicht durch Sachleistungen gedeckt werden, sondern müssen durch Geldleistungen eingebracht werden. Möglich ist es jedoch, eigenes Personal als Eigenmittelbeitrag in das Projekt einzubringen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das eingebrachte Personal muss bereits vor Projektbeginn dauerhaft beim Antragstellenden beschäftigt gewesen sein und es müssen getrennte Geldflüsse in gleicher Höhe auf der Einnahmenseite (Eigenmittel) und Ausgabenseite (Personalausgaben) vorliegen. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für das eigene Personal als Projektausgaben im Finanzplan erfasst und auf der Einnahmenseite Eigenmittel in der gleichen Höhe eingebracht werden.

Wann kann mit der ersten Auszahlung der Fördermittel gerechnet werden? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Anforderungsverfahren. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig oder die Finanzhilfevereinbarung rechtskräftig geworden ist und der AMIF-Verwaltungsbehörde eine Mittelanforderung vorliegt. Eine Mittelanforderung kann für bereits angefallene Ausgaben sowie für bis zu sechs Monate im Voraus gestellt werden. Die Mittelanforderung können Sie mit einer qualifiziert elektronischen Signatur über ITSI bei der AMIF-Verwaltungsbehörde einreichen. Sie sollte den künftigen Mittelbedarf für sechs Monate begründen und kann eine Auszahlung von 80 Prozent der bewilligten Fördersumme grundsätzlich nicht überschreiten (Vorauszahlungsgrenze). Bitte beachten Sie, dass die Mittel erst mit Projektbeginn ausgezahlt werden.

Ist eine Erhöhung der Fördersumme möglich? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Nein. Nachdem der Antrag auf Projektförderung bei der AMIF-Verwaltungsbehörde eingereicht ist, ist eine Erhöhung der beantragten Fördersumme nicht mehr möglich.

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