Schreiben des BMI zur Projektförderung zu Gunsten von Geflüchteten aus der Ukraine im Rahmen des AMIF 2021-2027 , Datum: 29.03.2022, Format: Schreiben, Bereich: Förderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Krieg in der Ukraine und seine uns täglich erreichenden Bilder erschüttern uns alle. Die Aufnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine fordern Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder und Bund in besonderem Maße. Sie alle leisten bereits hervorragende Unterstützung, um den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Bei der großen Zahl von ankommenden Menschen können Aufnahme, Versorgung, Unterbringung und erste Betreuung nur gemeinsam gelingen.

Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem AMIF 2021-2027 möglichst schnell und unbürokratisch auch zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt werden können. Daher möchte ich Sie darüber informieren, welche Maßnahmen der AMIF diesbezüglich fördern kann:

Aus den Mitteln des AMIF 2021-2027 können Maßnahmen öffentlicher und privater Träger in Deutschland, aber auch in den Nachbarländern der Ukraine finanziert werden. In Deutschland sind beispielsweise Projekte in folgenden Bereichen förderfähig:

  • Identifizierung von vulnerablen Personen als auch deren Aufnahme, Unterbringung und Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe)
  • Unterbringung, Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe) und Betreuung Geflüchteter
  • Management des Übergangs von der Erstaufnahme in den Wohnungsmarkt und die weitere Betreuung der Zielgruppe
  • Registrierung und Abstimmung mit europäischen Partnern zur Verhinderung eines missbräuchlichen Ausnutzens der aktuellen Krisensituation durch andere
  • Verteilung und Personenbeförderung, einschließlich Koordinierung und Aufbau von Strukturen
  • Informationsangebote und Übersetzungsleistungen und Einsatz von Sprachmittelnden im Zuge der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration
  • medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung
  • Ergänzende Maßnahmen zu Integrationskursen
  • Beratung, Betreuung, Begleitung und Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge (Altenpflege und zielgruppenspezifische Angebote)
  • Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution
  • Maßnahmen zur Familienzusammenführung, z.B. Integrationslotsen oder aufsuchende Beratung
  • Stärkung des Ehrenamts

Auf kommunaler Ebene sind zudem Projekte förderfähig, die die Organisationsstruktur der Verwaltung stärken. Hierbei ist eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit auch mit Migrantenorganisationen gewünscht.

Auch wenn die Genehmigung des Nationalen Programms für den AMIF 2021ff noch aussteht, gehen wir davon aus, den Förderaufruf im Mai 2022 veröffentlichen zu können. Unabhängig davon ist es jedoch bereits jetzt möglich und sinnvoll, im Wege des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit Projekten zu starten. Bei Frage hierzu kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige AMIF-Bewilligungszentrum. Dieses finden Sie ganz einfach auf der Internetseite des AMIF. Weiterführende Informationen finden Sie auch im Förderatlas. Dieser kann ein auf Ihr konkretes Projekt zugeschnittenes Beratungsgespräch jedoch nicht ersetzen. Deshalb sind Sie eingeladen, sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Ihr AMIF-Bewilligungszentrum zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schöneberg