Förderaufruf der Europäischen Kommission im Bereich des Menschenhandels veröffentlicht , Datum: 02.07.2024, Format: Meldung, Bereich: AMIF

Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) veröffentlicht. Dieser Aufruf richtet sich an Projekte zur Unterstützung und Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind (AMIF-2024-TF2-AG-THB).

Budget und Förderungsrahmen

Für diesen Aufruf steht ein Budget von insgesamt 6.000.000 EUR zur Verfügung. Die geförderten Projekte müssen ein Budget zwischen mindestens 500.000 EUR und maximal 1.000.000 EUR aufweisen.

Zeitplan und Fristen

Der Zeitplan für diesen Aufruf ist wie folgt:

  • Eröffnung des Aufrufs: 21. Mai 2024
  • Einreichungsfrist: 21. August 2024, 17:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)
  • Bewertung der Anträge: August - Oktober 2024
  • Bekanntgabe der Bewertungsergebnisse: Oktober - November 2024
  • Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen: Dezember 2024

Mögliche Maßnahmen

Die Projekte sollten konkrete und greifbare Ergebnisse liefern und sich auf folgende Aktivitäten konzentrieren:

  • Initiativen zur Schaffung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, wie Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Migrations- und Asylbehörden, Sozialarbeitern, Arbeitsinspektoren, Grenzschutz, zivilgesellschaftlichen Organisationen und internationalen Organisationen. Dazu können gehören:

    • Kapazitätsaufbau und Austausch bewährter Verfahren zur Identifizierung von Opfern, einschließlich derer, die zum Zweck der Arbeitsausbeutung oder der Ausbeutung krimineller Aktivitäten gehandelt werden, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen.
    • Schaffung sicherer Umgebungen für Opfer durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Vermeidung von Sekundärviktimisierung, Einschüchterung oder Vergeltung.
    • Spezialschulung für Beamte und alle Praktiker, die wahrscheinlich mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen, einschließlich solcher, die zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der Ausbeutung krimineller Aktivitäten gehandelt werden.
  • Initiativen zur Verbesserung der Prävention des Menschenhandels, insbesondere zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung.
  • Initiativen, die darauf abzielen, die Vermittlung von Opfern des Menschenhandels zu allen ausbeuterischen Zwecken an Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsdienste zu verbessern, wobei die persönlichen Umstände und spezifischen Bedürfnisse der Opfer, insbesondere im Zusammenhang mit Gesundheits-, psychologischen und rechtlichen Diensten, berücksichtigt werden.
  • Initiativen zur Verbesserung der Bereitstellung spezialisierter Hilfe- und Unterstützungsdienste, auch in spezialisierten Einrichtungen/Unterkünften.
  • Transnationale Maßnahmen, die die Integration von Opfern erleichtern, unter anderem durch den Zugang zu Bildung, Sprach- und Berufsausbildung, Lehrlingsausbildungsprogrammen, Arbeitsvermittlungsdiensten, Kompetenzerweiterung, Ausbildung und Mentoring am Arbeitsplatz, Unternehmerschulung, von der Gemeinschaft geleiteten Programmen und Peer-Mentoring-Programmen, an denen Opfer beteiligt sind.
  • Initiativen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in konkreten Fällen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Überstellung von Opfern mit Drittstaatsangehörigkeit in den Mitgliedstaat, in dem sie zuerst angekommen sind, oder der sicheren und freiwilligen Rückkehr von Opfern in ihr Nicht-EU-Herkunftsland.

Maximale Projektdauer

Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Verlängerungen sind möglich, wenn sie angemessen begründet und durch eine Änderungsvereinbarung bestätigt werden.

Bewerbungsberechtigte Einrichtungen

Teilnahmeberechtigt sind u.a.:

  • Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen): Diese müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein.
  • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseegebiete) mit Ausnahme von Dänemark.
  • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden, das vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt.
  • Internationale Organisationen: Diese sind unabhängig von ihrem geografischen Standort berechtigt.

Einreichungsverfahren

Anträge müssen elektronisch über das Portal für Finanzierung und Ausschreibungen der Europäischen Union eingereicht werden. Papierbasierte Einreichungen sind nicht zulässig. Die Antragsformulare und alle erforderlichen Dokumente müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist hochgeladen werden. Nach Ablauf der Frist können keine weiteren Anträge mehr eingereicht werden.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu diesem Aufruf, einschließlich der Teilnahmebedingungen und des gesamten Antragsverfahrens, können Sie dem vollständigen englischsprachigen Dokument auf der Internetseite der EU-Kommission entnehmen.

Die EU-Kommission hat zudem eine Info Session am 10.06.2024 gegeben und stellt ein zugehöriges Video online zur Verfügung.