Interessenbekundungsverfahren für "Zentralstellen für Erstorientierungskurse" gestartet ,
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht mit einem Interessenbekundungsverfahren pro Bundesland einen Träger, der beabsichtigt, einen AMIF-Antrag zur Durchführung eines bundeslandspezifischen Projekts "Erstorientierungskurse (EOK) in [Bundesland]" im Rahmen eines gesonderten AMIF-Förderaufrufs zu stellen, und hierfür Kofinanzierungsmittel des Bundes in Anspruch nehmen möchte. Die ausgewählten Träger werden als EOK-Zentralstelle im jeweiligen Bundesland fungieren.
Ausschließlich die im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens ausgewählten maximal 16 Projektträger werden im gesonderten AMIF-Förderaufruf (Veröffentlichung ab Mitte Februar 2026 geplant) als antragsberechtigt benannt und erhalten – vorbehaltlich der Gewährung einer AMIF-Zuwendung – eine Zusage hinsichtlich Kofinanzierung durch Bundesmittel.
Die Interessenbekundung muss bis zum 28.11.2025 postalisch (Ausschlussfrist, es gilt der Poststempel) und per E-Mail an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen zum Interessensbekundungsverfahren.